1. Personenalarm – Alleinarbeitsplatzschutz
Die Auslösung eines Alarm kann entweder willensabhängig über eine Notfalltaste oder willensunabhängig (Lage-, Ruhe-, Zeit-, Verlust- oder Fluchtalarm) erfolgen.
2. Verarbeitung und Visualisierung
MobiCall ermittelt die Orts- und Detailinformation, zeigt diese in der Empfangszentrale an. Interaktiv können Übersichts- und Gebäudepläne visualisiert werden.
3. Alarmierung
Das System übermittelt, gemäß Alarm-und Zeitplan, das Ereignis multimedial, zum Beispiel auf interne und externe Nebenstellen, Smartphones, PC Clients, IP-Lautsprecher, an den definierten Personenkreis.
4. Quittierung und Eskalation
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit, muss eine vordefinierte Anzahl an Empfängern den Alarm quittieren. Werden diese Personen nicht erreicht, kann das System eine Alarm-Eskalation initialisieren, um weitere Teilnehmer zu benachrichtigen.
5. Report & Kontrolle
MobiCall protokolliert detaillierte Informationen zum gesamten Alarmvorgang. Der Alarmreport kann automatisch versendet oder jederzeit über die Alarmzentrale abgerufen werden. Optional besteht auch die Möglichkeit Notrufe und Konferenzen aufzuzeichnen.
DEFINITION ALLEINARBEITSPLATZ
Alleinarbeit liegt vor, „wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt“ (Abschn. 2.7.2 DGUV-R 100-001). Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.